Sogar in den KN vom 18. Juli in der OH-Ausgabe wurde unter „Radweg erhitzt die Gemüter“ berichtet:
Er ist fertig, darf aber nicht befahren werden – „Warum?“, fragen sich Anwohner
Ein Radweg, der fertig ist und doch nicht befahren werden darf. Einige unklare Informationen. Radfahrer und Anwohner. Mehr braucht es nicht und der Streit eskaliert. Es geht um den Radweg, der entlang des Verlaufs der neuen Autobahn 21 (A21) bei Nettelsee die Anrainergemeinden Kirchbarkau und Klein Barkau verbindet. Genauer: Es geht um das rund 300 Meter lange Stück zwischen der neuen Seestraße (gemeint ist die neue K10, Anm. d. Red.) und dem Brammerkamp. Was ist geschehen?
„Die Anwohner blockieren den Weg“, sagt Gerd Bülk. Der 67-Jährige aus Kirchbarkau fährt die Strecke fast jeden Tag. Die Metallstange hinter der Absperrung, die Wackersteine, mit denen die Füße behelfsmäßig beschwert sind, der handbeschriebene Zettel, auf dem die Sperrung des Radwegs damit begründet war, dass entlang des Radwegs Totholz entfernt werden soll – all das deutet er als Zeichen, dass die Sperrung keinen offiziellen Ursprung hat.
Anwohner und Radfahrer: Alle erwarten die Freigabe
Bernd Fischer sieht das genauso. Der 72-Jährige, ebenfalls aus Kirchbarkau, nutzt die Strecke, um mit dem Hund spazierenzugehen. Auch er ist Radfahrer, sieht aber nicht nur die Einschränkung für sich selbst. „Schulkinder müssen auf die Seestraße wechseln und bis zur Kreuzung auf der Straße fahren“, sagt er. Das sei lebensgefährlich.
Das erzählen die beiden, während sie vor der Absperrung stehen. Eine Nachbarin kommt auf den Balkon und ruft herunter, der Kreis Plön habe die Sperrung angeordnet, das Amt, die Autobahn GmbH. „Die Radfahrer heizen hier mit einem Affenzahn durch“, ruft sie von ihrem Balkon herunter, sichtlich genervt. Die Anwohner wollen ihre Namen nicht in der Zeitung lesen.
Ein Stück weit den Brammerkamp hoch steht ein Ehepaar an ihrem Gartenzaun. „Für die Kinder wäre der Fahrradweg super“, sagt der Mann über die gesperrte Verbindung. Der zusätzliche Radverkehr durch die Straße? „Ich mache ein Café auf“, sagt seine Frau und lacht. Auch sie warten auf die Freigabe.
Warum hier Absperrungen stehen, ist Bülk schleierhaft. Wenn das so weitergehe, wolle er Anzeige gegen die Anwohner erstatten. Entlang des Radwegs sind mehrere Bäume markiert. „TH“ für Totholz ist mit Sprühfarbe an einen Baum geschrieben. Andere sind mit Kreuzen markiert. Allerdings sind aus ihnen Äste entfernt. Ein Stapel Grünschnitt liegt neben dem Radweg.
Bülk sagt, er habe gelesen, dass der Weg seit dem 13. Mai freigegeben sei. Auf einem lokalen Blog war an diesem Tag ein Artikel erschienen, in dem von der Fertigstellung des Weges berichtet wurde. „Nun gibt es parallel zur A21 die durchgehende Fahrradverbindung von Nettelsee über Warnau und Kirchbarkau bis Klein Barkau“, stand dort.
Von einer Freigabe des Weges war allerdings nicht explizit die Rede. Doch der Eindruck konnte entstehen, dass man den Weg dort jetzt benutzen kann. Das sieht auch der Mann so, der den Artikel geschrieben hat. „Wir haben die Stelle angepasst“, sagt er auf Nachfrage der Kieler Nachrichten. Jetzt findet sich dort ein Hinweis auf die Sperrung. „Bleibt zu hoffen, dass die Baumpflegemaßnahmen möglichst bald umgesetzt werden können“, schreibt er.
Kreis Plön bestätigt Totholz
Denn der Grund für die Sperrung ist die sogenannte Totholzentnahme. Das bestätigt der Kreis Plön auf Anfrage der Kieler Nachrichten. „Nach Beginn der Vegetationsperiode wurden Totholz sowie Bäume festgestellt, von denen Gefahren für die Verkehrssicherheit ausgehen. Um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten, ist die Sperrung des Radwegs derzeit leider unvermeidbar“, sagt Sprecherin Nicole Heyck.
Damit die Radwegverbindung schnellstmöglich freigegeben werden könne, finde gerade die erforderliche Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zur Entnahme des betroffenen Holzes statt.
Bei dem Streckenabschnitt handele es sich um eine Radwegverbindung, die im Sinne der Gemeinden Klein Barkau und Kirchbarkau sowie des Bürgervereins Barkauer Land in zügiger Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH umgesetzt werde.
„Gemeinsam ist es den beteiligten Akteuren gelungen, ergänzend zum Planfeststellungsverfahren eine durch den Autobahnbau der A21 entstandene Radweglücke innerhalb kurzer Zeit zu schließen“, sagt Heyck. Dabei habe der Schwerpunkt zunächst darauf gelegen, frühzeitig eine Kooperation auf den Weg zu bringen und die bis dahin nicht vorgesehene Maßnahme in den Bauzeitenplan der Autobahn GmbH zu integrieren.
„Es wurde bereits nach einem Fachunternehmen gesucht, das hier professionell mit einem Hubsteiger einen Baumschnitt vornehmen kann“, teilt ein Sprecher der Autobahn GmbH mit. „Das soll voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Wochen erfolgen.“
Gerd Bülk ärgert sich nach wie vor. „Es kann nicht sein, dass ein fertiger Radweg über Monate gesperrt bleibt“, sagt er. Sein Ärger richtet sich jedoch nicht mehr auf die Anwohner, sondern auf die Kreisverwaltung.
Quellenangabe: Ostholsteiner Zeitung vom 18.07.2026, Seite 26 mit Foto

Das Thema „Radwegsperre“ hat also nach der örtlichen Presse in RuK Online sogar die KN im OH-Teil aufgegriffen. Die Redation RuK Online möchte dazu noch ein paar Sätze hinzufügen und formulierte als Leserbrief an die KN folgendes Schreiben:
„Es ist wirklich ein Unding, dass der Wegdurchgang nun schon seit Wochen immer wieder behindert wurde und zuletzt noch eine Vollsperrung angeordnet wurde. Es war Mitte Mai endlich wieder eine durchgängige Fahrradverbindung von Nettelsee bis Klein Barkau und schließlich weiter nach Kiel entstanden. Lange genug mussten wir im Zuge der A21-Baumaßnahmen darauf warten! Dass der Kreis jetzt Totholz in Bäumen am Rande dieser kurzen Strecke als Verkehrsgefährdung ansieht, mag man vielleicht einsehen, aber dann muss die Gegenmaßnahme auch sofort greifen. Bei näherer Betrachtung betrifft es sogar nur eine große Eiche, deren „Totast“ über dem Weg hängt, und der hätte auch mit einem Einsatz der örtlichen Feuerwehr beseitigt werden können. Die vom Kreis angeordnete, sogenannte Baumpflegemaßnahme muss sofort ausgeführt werden, damit der Fuß/Radweg von der K10 zum Brammerkamp endlich und offiziell geöffnet werden kann. Hier sind alle Beteiligten, auch die untere Naturschutzbehörde, zum sofortigen Handeln aufgefordert; denn die Radfahrer und auch Fußgänger entlang der K10 bis zur Seestraße und bis zur Kreuzung an Preetzer Straße sind hoch gefährdet. PKWs und auch Busse im öffentlichen Nahverkehr halten sich nicht an die angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung und die enge Kurve in die „Ersatz-Seestraße“ ist für Radfahrer und Fußgänger entlang der K10 kommend eine große Gefahr.“
Es folgte ein Appell der Redaktion an Autobahn GmbH, Kreisverwaltung und untere Naturschutzbehörde:
Bitte sorgt in einer gemeinsamen Aktion für eine sofortige Ausführung der notwendigen Maßnahmen, um eine zeitnahe Öffnung des Fuß/Radwegs zwischen K10 und Brammerkamp sicherzustellen!
Die KN hat den Leserbriefzum Artikel vom 18. Juli bisher nicht veröffentlicht, aber die Kreisverwaltung hat auf den Appell reagiert und die Redaktion ist autorisiert, das Antwortschreiben des Landrats Björn Demmin zu veröffentlichen, zumal es viele aufgeworfene und ungeklärte Fragen zum Thema hinreichend beantwortet.
“ Sehr geehrteoooolr Herr Jeß,
ich begrüße Ihr Engagement für den Radverkehr sehr und kann gut nachvollziehen, dass es unbefriedigend ist, dass die Radwegverbindung zwischen Kirchbarkau und Klein Barkau noch nicht genutzt werden kann.
Leider wurde erst nach Beginn der Vegetationsperiode festgestellt, dass sich in mehreren Bäumen Totholz befindet. Nach Einschätzung der Straßenmeisterei Stolpe muss dieses aus Gründen der Verkehrssicherheit vor der Freigabe und Übernahme des Radwegs entfernt werden.
Im Zuge der Totholzbegutachtung wurden darüber hinaus Bäume identifiziert, deren Standsicherheit insbesondere bei den inzwischen häufiger auftretenden Starkregen- und Sturmereignissen nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist daher vorgesehen, entlang des Radwegs nicht nur Totholz, sondern auch einzelne Bäume mit noch vitaler Krone zu entnehmen.
Grundsätzlich dürfen Bäume und Gehölze nach den naturschutzrechtlichen Vorgaben während der Schonfrist vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt werden. Ausnahmen sind zwar möglich, setzen jedoch unter anderem voraus, dass eine artenschutzrechtliche Begutachtung unmittelbar vor der Gehölzentnahme erfolgt. Diese Kontrolle darf aus fachlichen Gründen frühestens fünf Tage vor der Fällung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sich zwischen Begutachtung und Gehölzentnahme keine geschützten Tierarten neu angesiedelt haben.
Sowohl die artenschutzrechtliche Begutachtung als auch die Gehölzentnahme werden durch externe Fachfirmen durchgeführt. Derzeit werden die erforderlichen Termine aufeinander abgestimmt, damit die gesetzlichen Vorgaben mit den Auftragsbüchern in Einklang gebracht werden können und die Arbeiten schnellstmöglich durchgeführt werden.
Ich bitte um Verständnis, dass die rechtlichen und naturschutzfachlichen Vorgaben in diesem Fall leider keine pragmatische Lösung wie bspw. die Zuhilfenahme der örtlichen Feuerwehr zulassen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die erforderlichen Abstimmungen zwischen der Liegenschaftsabteilung, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Umweltgutachter, der Autobahn GmbH sowie der Garten- und Landschaftsbaufirma laufen, um die Voraussetzungen für eine zeitnahe Freigabe des Radwegs zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Demmin, Landrat“
Als Anmerkung erlaubte sich Landrat Demmin noch den Hinweis, dass der Ärger der Fußgänger und Radfahrer auf die Behörden sicher ungleich höher ausfallen würde, wenn Äste oder Bäume auf den Radweg oder sogar Personen stürzen würden. Und da es eben mehr als nur 1-2 Äste sind, muss es eben ordentlich begleitet werden.
